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   VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00   

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VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00 (https://dejure.org/2003,19811)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.01.2003 - 3 E 974/00 (https://dejure.org/2003,19811)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 3 E 974/00 (https://dejure.org/2003,19811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 5 BBodSchG, § 4 Abs 3 BBodSchG, § 4 Abs 8 BBodSchG, § 4 Abs 10 BBodSchG, § 4 Abs 13 BBodSchG
    Heranziehung des Grundstückseigentümers zur Altlasten-Feststellung bei schädlichen Bodenveränderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Grundstückseigentümers zur Altlasten-Feststellung bei schädlichen Bodenveränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 31.08.2000 - 6 UE 4184/96

    Anforderungen an den Nachweis der Verursachung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00
    Wolle man in diesen Fällen deren lückenlose Aufklärung verlangen oder im Falle verbleibender Unsicherheiten den Nachteil der Behörde mit der Folge aufbürden, dass bei einer Mehrheit von Sanierungsverantwortlichen diese nur in Anspruch genommen werden könnten, wenn sich nachweisen lasse, in welchem Umfang jeder die Verunreinigung verursacht habe, so würde der Zweck einer möglichst umgehenden Altlastensanierung durch schnelles und effektives Vorgehen bei der Auswahl der Verantwortlichen mindestens erschwert oder im Ergebnis vereitelt (Hess. VGH, Urteil vom 31.08.2000 - 6 UE 4184/96 - S. 10 des amtlichen Umdrucks; Hess. VGH, Beschluss vom 03.03.1992 - 12 TH 1258/91 - ESVGH 42, 222 ff).

    Maßgebender Gesichtspunkt für die Störerauswahl hinsichtlich der Feststellung und Sanierung von Altlasten ist der Gesichtspunkt schneller und effektiver Gefahrenabwehr (Hess. VGH, Urteil vom 31.08.2000 - 6 UE 4184/96 - S. 11/12 des amtlichen Umdrucks m. w. N.).

    Ist allerdings ein Verhaltensverantwortlicher ermittelt, dem mit der gebotenen hinreichenden Sicherheit die Schadensursache zuzurechnen ist, so kann - sofern dadurch nicht aus einzelfallbezogenen Gründen dem genannten Bedürfnis an schneller und effektiver Gefahrenabwehr zuwider gehandelt würde - tendenziell der ermittelte Verhaltensverantwortliche vorrangig vor dem Zustandsverantwortlichen herangezogen werden (Hess. VGH, Urteil vom 31.08.2000 - 6 UE 4184/96 - S. 12 des amtlichen Umdrucks m. w. N.).

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00
    Es handelt sich dabei - auch hinsichtlich der rechtlichen Bewertung angesprochenen Aktenvermerke - um schwierig gelagerte Fragen des Zivilrechts (wie sich auch den Ausführungen des Urteils des BGH vom 10.07.2002 - XII ZR 107/99 - NJW 2002, 3234 ff entnehmen lässt), die keinen steuernden Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Auswahlentscheidung haben können.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01

    Rückwirkungsverbot; Verwertung von Privatgutachten; Störerauswahl bei Altlasten -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00
    Es gibt aber keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl immer sicherzustellen ist, dass bei zwei gleichermaßen zur Gefahrenabwehr geeigneten Störern der Eingriff in die Zivilrechtsordnung immer so gering wie möglich zu halten ist (VGH Mannheim, Beschluss vom 29.04.2002 - 10 S 2376/01 - VBlBW 2002, 431 ff = UPR 2002, 398 f unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 02.07.1998 - 7 B 72.98 - Juris-Rechtsprechung; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, NVwZ 1990, 474).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2000 - 7 M 550/00

    Altlast; Altlastenbewertung; Altlastensanierung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00
    Bei diesen Gegebenheiten können nach Auffassung des erkennenden Gerichts zur Beurteilung der Gefahr für das Grundwasser bzw. einer schädlichen Bodenveränderung auf Länderebene vorhandene Prüf- und Maßnahmenwerte angewandt werden, wenn diese den sonstigen Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung entsprechen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13.07.2001 - 6 TG 1761/99; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2000 - ZfW 2000, 247 (250); VGF/M. v. 11.09.2001 - 14 E 2224/99; Hipp/Recht/Turian, Bundes-Bodenschutzgesetz, Rdnr. 341).
  • VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91

    Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00
    Wolle man in diesen Fällen deren lückenlose Aufklärung verlangen oder im Falle verbleibender Unsicherheiten den Nachteil der Behörde mit der Folge aufbürden, dass bei einer Mehrheit von Sanierungsverantwortlichen diese nur in Anspruch genommen werden könnten, wenn sich nachweisen lasse, in welchem Umfang jeder die Verunreinigung verursacht habe, so würde der Zweck einer möglichst umgehenden Altlastensanierung durch schnelles und effektives Vorgehen bei der Auswahl der Verantwortlichen mindestens erschwert oder im Ergebnis vereitelt (Hess. VGH, Urteil vom 31.08.2000 - 6 UE 4184/96 - S. 10 des amtlichen Umdrucks; Hess. VGH, Beschluss vom 03.03.1992 - 12 TH 1258/91 - ESVGH 42, 222 ff).
  • VG Frankfurt/Main, 11.09.2001 - 14 E 2224/99

    (Ergänzende) Anwendung landesrechtlicher Regelungen im Bodenschutzrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00
    Bei diesen Gegebenheiten können nach Auffassung des erkennenden Gerichts zur Beurteilung der Gefahr für das Grundwasser bzw. einer schädlichen Bodenveränderung auf Länderebene vorhandene Prüf- und Maßnahmenwerte angewandt werden, wenn diese den sonstigen Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung entsprechen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13.07.2001 - 6 TG 1761/99; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2000 - ZfW 2000, 247 (250); VGF/M. v. 11.09.2001 - 14 E 2224/99; Hipp/Recht/Turian, Bundes-Bodenschutzgesetz, Rdnr. 341).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 7 B 72.98
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2003 - 3 E 974/00
    Es gibt aber keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl immer sicherzustellen ist, dass bei zwei gleichermaßen zur Gefahrenabwehr geeigneten Störern der Eingriff in die Zivilrechtsordnung immer so gering wie möglich zu halten ist (VGH Mannheim, Beschluss vom 29.04.2002 - 10 S 2376/01 - VBlBW 2002, 431 ff = UPR 2002, 398 f unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 02.07.1998 - 7 B 72.98 - Juris-Rechtsprechung; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 24.08.1989, NVwZ 1990, 474).
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